KW-20-2020: #breaking_news: wie EVENTIM die Konzertkarteninhaber über Absagen, Verlegungen und Kartenrückerstattungen informiert:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass es bei dem von Ihnen gebuchten Event John Cale & Band mit der Bestellnummer MUSTERNUMMER durch behördliche Auflagen zu Veränderungen des ursprünglichen Termins gekommen ist.
So bedauernswert das ist – wir haben uneingeschränktes Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen zur Sicherheit aller Beteiligten und stehen voll und ganz hinter diesen Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie. In Deutschland und Europa sind über 155.000 Veranstaltungen davon betroffen.
Für die meisten ausgefallenen Events wird es Nachholtermine geben und die Tickets behalten auch für die neuen Termine ihre Gültigkeit. In diesem Fall müssen Sie nichts tun – bewahren Sie bitte die Tickets einfach auf.
Im Falle einer Absage entscheidet der Veranstalter, ob und unter welchen Bedingungen Tickets rückabgewickelt werden. Davon hängt ab, ob wir Ihnen Geld erstatten dürfen oder ob Sie einen Gutschein erhalten.

Bitte beachten Sie: Eventim ist nicht Veranstalter Ihres Events. Alle wichtigen Entscheidungen trifft der Veranstalter – nicht Eventim. Daher kann das Vorgehen von Veranstalter zu Veranstalter verschieden sein. Es kann zudem länger dauern, bis wir die Kunden informieren und konkret sagen können, wie es weiter geht. Dafür bitten wir Sie um ein wenig Geduld und Ihr Verständnis. Aktuell arbeitet der Veranstalter an einer Lösung. Bisher liegen uns dazu noch keine weiteren Informationen vor. Sobald uns die Entscheidung zu Ihrem Event mitgeteilt wird, werden Sie per E-Mail informiert.

Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung hat auf die dramatischen Auswirkungen für die Veranstaltungsbranche durch die COVID-19-Pandemie mit einer Gesetzesinitiative, der sogenannten „Gutscheinlösung“, reagiert. Ein Veranstalter einer Musik-, Kultur- oder Sport-Veranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist demnach berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird voraussichtlich im Mai 2020 erfolgen. Weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.
Auch hier gilt: Eventim entscheidet nicht über eine mögliche Ausgabe von Gutscheinen, sondern immer der jeweilige Veranstalter.

Alle Entscheidungen der Veranstalter über Absagen und Verlegungen von Events und auch, ob eine Rückabwicklung vom Veranstalter angeboten wird, finden Sie auf www.eventim.de/servicenews – sobald diese uns vom Veranstalter mitgeteilt wurden. Selbstverständlich informieren wir Sie auch schnellstmöglich per E-Mail, wenn uns neue Informationen vorliegen.
Wir halten Sie stets über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Bis dahin bewahren Sie bitte weiterhin Ihre Tickets auf. Wir als Eventim setzen alles daran, um die Organisation und Abwicklung mit den jeweiligen Veranstaltern im Sinne der Kunden und Fans umzusetzen.

Ihr Eventim-Kundenservice