KW-40-2020: Über 1 Million #Corona-Tote weltweit und neue Regeln für Deutschland, um über den Winter zu kommen.

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher nach den Bund-Länder-Gesprächen am 29. September 2020:

Bundesweit gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiter, da gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen ist. Der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken wird ein „C“ für „Corona-Warn-App nutzen“ und ein „L“ für Lüften hinzugefügt. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern.

Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.

Die Teilnehmerzahl soll bei privaten Feiern auf maximal 25 Teilnehmern und bei Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn örtlich ein hohes  Infektionsgeschehen im 7-Tages-Verlauf erreicht wird. Steigt das Infektionsgeschehen weiter, gelten noch geringere Teilnehmerzahlen. Regelungen hierzu finden Sie im Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, nicht barrierefrei .

Eine Auswahl der Inhalte des Beschlusses der Bund-Länder-Beratungen. Details unter Bildbeschreibung. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Von der erweitertern AHA-Formel bis zum Bußgeld bei Falschangaben: Unter anderem auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder verständigt.

Foto: Bundesregierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen.

Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants erfolgen. Auch hier soll ein Mindestbußgeld für die Gäste, die falsche Angaben machen, von 50 Euro gelten.

Großveranstaltungen sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.

Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, nicht barrierefrei vom 29. September finden Sie hier. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.

Besondere Regelungen gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne zu begeben.

Das gilt für das öffentliche Leben

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724