Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gibt dem Bund das Recht, ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Ohne Verlängerung würde sie Ende Juni auslaufen. Nun wird sie maximal für drei Monate verlängert
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Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-freitag-241.html