In der Nacht vom 2. Auf 3. April 2022 ist die Übergangsfrist für die breit angelegten Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz ausgelaufen. Die Zeit der meisten 2G- und 3G-Regeln ist over. Was auch wegfällt: die generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Worüber man schmunzeln kann, obwohl der 1. April schon vorbei ist: Die Bundesregierung setzt künftig auf Rücksichtnahme und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Masken müssen weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden – also im Fernverkehr und in Flugzeugen. Es kann eine Maskenpflicht als Basis-Schutz kann für Kliniken, Arztpraxen und in Dialyse-Einrichtungen bestehen bleiben, dies gilt auch in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten und Rettungsdiensten und im öffentlichen Nahverkehr.Noch ein Schmunzler: Das regelt jedes Bundesland für sich.
Hintertür fürs Schmunzeln: Es bersteht die Möglichkeit, dass Geschäfte, Supermarktketten, Betriebe, Hotels oder Restaurants, Clubs und Diskotheken von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen von Masken fordern.
ABER: Eine Testpflicht in Schulen ist weiterhin möglich. Auch das liegt in der Entscheidung der Länder. Kostenlose Bürgertests soll es bis Ende Juni geben.