Gaspreisbremse statt Gasumlage, Formen von dritten Weltkriegen und neue Corona-Regeln ab 1. Oktober 2022
Ab dem 1. Oktober gibt es wieder Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen. Sie sollen vor allem dazu dienen, Menschen zu schützen, die schwer an Corona erkranken könnten (COVID-19-Schutzgesetz). Das Gesetz ist vorerst bis 7. April 2023 befristet. Bis dahin gilt eine FF2-Masken- und eine Testpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Die Maskenpflicht gilt außerdem in Zügen (für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reichen OP-Masken), Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Sieht ein Bundesland sein Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur in Gefahr, kann es weitere Maßnahmen erlassen – zum Beispiel, dass im ÖPNV oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Restaurants, Maske getragen werden muss, wenn kein Test vorliegt. Unter Umständen kann die Maskenpflicht auch auf Außenbereiche ausgedehnt werden. In Schulen soll sie frühestens ab der 5. Klasse möglich sein.
Änderung beim Impfstatus
3G- oder 2G-Regeln wie in der Vergangenheit sind nicht vorgesehen. Der Impfstatus spiele bei den Corona-Schutzmaßnahmen, also für den Zugang etwa zu Restaurants, keine Rolle mehr, schreibt die Bundesregierung. Dennoch gibt es zum 1. Oktober eine Änderung beim Impfstatus. Als „rechtlich vollständig geimpft“ gelten nun alle, die mindestens dreimal geimpft oder geimpft und genesen sind (nähere Informationen hierzu finden sich hier).