KW-43-2016: Ab Heute kann man wieder YOU TUBE Videos in Deutschalnd betrachten – Einigung mit GEMA

Pressemitteilung, YouTube 01.11.2016

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GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube: Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter

Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke.

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Die GEMA löst mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen Verwertungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern ein.

Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.

„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung.

Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. „Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen“, ergänzt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA.

Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die  Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.

Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen.

„Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Dr. Harald Heker. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“

Video-Statements zur Verwendung für TV und Radio von Prof. Dr. Enjott Schneider (Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA) und Thomas Theune (Direktor Sendung und Online der GEMA) finden Sie hier: www.gema.de/youtube/footage.